Wann muss ein Energiepass erstellt werden?

Bei Neubauten, Anbauten und Ausbauten, die einer Baugenehmigung unterliegen ist der Energieausweis bereits Pflicht. Für bestehende Gebäude wird der Pass ab dem 1. Januar 2010 Pflicht, falls der Eigentümer oder Mieter wechselt. Für substantielle Umbauten bzw. Transformationen wird der Pass auch ab 1. Januar 2010 Pflicht.