Muss ein Energiepass für Zweckgebäude (Nicht-Wohngebäude) erstellt werden?

Ja, mit Inkrafttreten der grossherzoglichen Verordnung A173 vom 01. Oktober 2010 (performance énergétique des bâtiments fonctionnels) sind 2 Daten zu beachten:

- ab dem 01. Januar 2011:

Der Bedarfspass (besoin en énergie) für Zweckbauten muss in folgenden Fällen erstellt werden: Baugenehmigung für Neubauten, bei Erweiterungen und Umbauten von Bestandsgebäuden.

- ab dem 01. Juni 2011:

Ab diesem Datum ist man verpflichtet einen Energiepass für Zweckbauten basierend auf den Verbräuchen (Verbrauchspass) vorzuweisen, im Falle eines Verkaufs, Vermietung und substantiellen Umbauten (Veränderung:  >10% der thermischen Hülle oder >3000€  technische Anlagen).