Bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäude müssen je nach Grösse der Anbauten bzw. Ausbauten ein Energiepass für das gesamte Gebäude und oder für Teile des Gebäudes erstellt werden. Dies gilt auch bei substantiellen Transformationen bzw. Umbauten oder Änderungen der technischen Anlagen, die zwar keinen Baugenehmigungen unterliegen, die jedoch die Energieffizienz beeinträchtigen. Liegt bei Ihrem Bauvorhaben einer der vorgenannten Fälle vor, dann bitten wir Sie uns eine Email an info@1nergie.lu oder unser Angebotsformular zu benutzen.