Sanierung - Staatliche Beihilfen Zuschüsse

 Staatliche Beihilfen und Zuschüsse bei Sanierungen (PRIMe House)

 

 - Beihilfen Energieberatung -

Grundsätzlich gibt es für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieberatungen: die Energieberatung zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und die Energieberatung zu den technischen Anlagen.

Die Kosten für eine Energieberatung zur energetischen Sanierung werden mit 70 € pro Stunde bezuschusst, ohne jedoch die Höchstbeträge der nachfolgenden Tabellen übersteigen zu können.

       Nutzung       Höchstbetrag (€)  
       Einfamilienhaus       1000 €  
       Mehrfamilienhaus       1200 € / 2 Wohnungen,
      Zusatz von 25 € / Wohnung,
      ≤ 1600 € / Mehrfamilienhaus
 

Im Rahmen einer energetischen Sanierung ist die Energieberatung Pflicht. Mindestens eine Renovierungsmaßnahme der Gebäudehülle muss realisiert werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.

Die Energieberatung für folgende technische Anlagen kann ebenfalls mit max. 150 € gefördert werden:
Solarthermie, Photovoltaik, Holzheizung, Wärmepumpe, Brennwertkessel, Mikro-BHKW, Anschluss Nahwärmenetz.

Auch hier muss mindestens eine Technologie umgesetzt werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.
 

- Beihilfen energetische Sanierung -

Untere Tabelle gilt nur für Wohnhäuser mit einem Mindestalter von 10 Jahren. Um in den Genuss der  staatlichen Förderungen für Bauteile der Gebäudehülle zu kommen muss vor Beginn der Arbeiten eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Desweiteren muss die Rechnung der Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten bis zum 31.12.2012 ausgestellt werden.

  Beihilfeberechtigtes Element Spezif. Beihilfe [Euros/m2 saniert]

Umax für Förderungen nach Energieberatung (in W/m2K)

Mindestanforderungen nach RGD 221 für Bauanträge (in W/m2K)

1 Außenwanddämmung
(Isolierfassade und/oder Wärmedämmstein und/oder Holzkonstruktion)
20 0,30 0,32
2 Innendämmung einer Außenwand 20 0,35 0,4
3 Außendämmung einer Wand gegen Erdreich oder einen unbeheizten Raum 12 0,30 0,4
4 Innendämmung einer Wand gegen Erdreich oder einen unbeheizten Raum 12 0,35 0,5
5 Dämmung eines Schrägdaches 15 0,23 0,25
6 Dämmung eines Flachdaches 13 0,23 0,25
7 Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizten Dachboden 10 0,23 0,3
8 Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich oder unbeheizten Keller 12 0,40 0,4
9 Austausch der Fenster inkl. Rahmen in Doppelglas-Ausführung 25 1,35 (Glas + Rahmen) 1,5
10 Austausch der Fenster inkl. Rahmen in Dreifachglas-Ausführung 80 1,00 (Glas + Rahmen) 1,5

 

Im Falle eines beheizten Dachraumes, muss die Sanierung des Daches den Austausch der Dachfenster mit einbegreifen, sollten diese älter als 15 Jahre sein und der entsprechende Wärmedurchgangskoeffizient sich auf mehr als 1,4 W/m2K belaufen. Das Austauschfenster muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten von unter 1,4 W/m2K aufweisen.

Um Kondensationsfeuchtigkeit und die daraus resultierenden Probleme (Ansammlung von Feuchtigkeit und eventuell resultierende Schimmelpilze usw.), zu vermeiden muss eine Sanierung der Fassadenfenster prinzipiell mit einer Dämmung der Außenwände oder einer kontrollierten Lüftungsanlage, geeignet für den notwendigen Luftwechsel in der Heizperiode, einhergehen.
(Dieselbe Regel gilt für einen beheizten Dachboden. Liegt der Wärmedurchgangskoeffizient  der Fassadenwand oder des Daches unter 1,00 W/m2K kann man vom Prinzip der parallelen Dämmung absehen.)

 - Beihilfen "Energie" der Gemeinden -

Gemeinde Details Beihilfe für
Steinsel Liste aller Zuschüsse Energieberatung, energetische Sanierung von Beständsgebàuden, erneuerbare Energien
     

 

- Beihilfen technische Anlagen -

 

Für ausführlichere Informationen zur Gesamtheit der staatlichen Beihilfen und Zuschüsse lesen Sie bitte:  "Recueil de Législation - Economies d'Energie et Energies Renouvelables"

Hier finden Sie die Einzelheiten der großherzoglichen Verordnung:

Règlement grand-ducal du 20 avril 2009 instituant un régime d'aides pour la promotion de l'utilisation rationnelle de l'énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables