Staatliche Beihilfen und Zuschüsse bei Sanierungen (PRIMe House)
- Beihilfen Energieberatung -
Grundsätzlich gibt es für bestehende Gebäude zwei Arten von Energieberatungen: die Energieberatung zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und die Energieberatung zu den technischen Anlagen.
Die Kosten für eine Energieberatung zur energetischen Sanierung werden mit 70 € pro Stunde bezuschusst, ohne jedoch die Höchstbeträge der nachfolgenden Tabellen übersteigen zu können.
| Nutzung | Höchstbetrag (€) | |
| Einfamilienhaus | 1000 € | |
| Mehrfamilienhaus | 1200 € / 2 Wohnungen, Zusatz von 25 € / Wohnung, ≤ 1600 € / Mehrfamilienhaus |
Im Rahmen einer energetischen Sanierung ist die Energieberatung Pflicht. Mindestens eine Renovierungsmaßnahme der Gebäudehülle muss realisiert werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.
Die Energieberatung für folgende technische Anlagen kann ebenfalls mit max. 150 € gefördert werden:
Solarthermie, Photovoltaik, Holzheizung, Wärmepumpe, Brennwertkessel, Mikro-BHKW, Anschluss Nahwärmenetz.
Auch hier muss mindestens eine Technologie umgesetzt werden um die Förderfähigkeit der Energieberatung zu gewährleisten.
- Beihilfen energetische Sanierung -
Untere Tabelle gilt nur für Wohnhäuser mit einem Mindestalter von 10 Jahren. Um in den Genuss der staatlichen Förderungen für Bauteile der Gebäudehülle zu kommen muss vor Beginn der Arbeiten eine Energieberatung in Anspruch genommen werden.
Desweiteren muss die Rechnung der Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten bis zum 31.12.2012 ausgestellt werden.
| Beihilfeberechtigtes Element | Spezif. Beihilfe [Euros/m2 saniert] |
Umax für Förderungen nach Energieberatung (in W/m2K) |
Mindestanforderungen nach RGD 221 für Bauanträge (in W/m2K) |
|
| 1 | Außenwanddämmung (Isolierfassade und/oder Wärmedämmstein und/oder Holzkonstruktion) |
20 | 0,30 | 0,32 |
| 2 | Innendämmung einer Außenwand | 20 | 0,35 | 0,4 |
| 3 | Außendämmung einer Wand gegen Erdreich oder einen unbeheizten Raum | 12 | 0,30 | 0,4 |
| 4 | Innendämmung einer Wand gegen Erdreich oder einen unbeheizten Raum | 12 | 0,35 | 0,5 |
| 5 | Dämmung eines Schrägdaches | 15 | 0,23 | 0,25 |
| 6 | Dämmung eines Flachdaches | 13 | 0,23 | 0,25 |
| 7 | Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizten Dachboden | 10 | 0,23 | 0,3 |
| 8 | Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich oder unbeheizten Keller | 12 | 0,40 | 0,4 |
| 9 | Austausch der Fenster inkl. Rahmen in Doppelglas-Ausführung | 25 | 1,35 (Glas + Rahmen) | 1,5 |
| 10 | Austausch der Fenster inkl. Rahmen in Dreifachglas-Ausführung | 80 | 1,00 (Glas + Rahmen) | 1,5 |
Im Falle eines beheizten Dachraumes, muss die Sanierung des Daches den Austausch der Dachfenster mit einbegreifen, sollten diese älter als 15 Jahre sein und der entsprechende Wärmedurchgangskoeffizient sich auf mehr als 1,4 W/m2K belaufen. Das Austauschfenster muss einen Wärmedurchgangskoeffizienten von unter 1,4 W/m2K aufweisen.
Um Kondensationsfeuchtigkeit und die daraus resultierenden Probleme (Ansammlung von Feuchtigkeit und eventuell resultierende Schimmelpilze usw.), zu vermeiden muss eine Sanierung der Fassadenfenster prinzipiell mit einer Dämmung der Außenwände oder einer kontrollierten Lüftungsanlage, geeignet für den notwendigen Luftwechsel in der Heizperiode, einhergehen.
(Dieselbe Regel gilt für einen beheizten Dachboden. Liegt der Wärmedurchgangskoeffizient der Fassadenwand oder des Daches unter 1,00 W/m2K kann man vom Prinzip der parallelen Dämmung absehen.)
- Beihilfen "Energie" der Gemeinden -
| Gemeinde | Details | Beihilfe für |
| Steinsel | Liste aller Zuschüsse | Energieberatung, energetische Sanierung von Beständsgebàuden, erneuerbare Energien |
- Beihilfen technische Anlagen -
Für ausführlichere Informationen zur Gesamtheit der staatlichen Beihilfen und Zuschüsse lesen Sie bitte: "Recueil de Législation - Economies d'Energie et Energies Renouvelables"
Hier finden Sie die Einzelheiten der großherzoglichen Verordnung: