Die aktuelle Gesetzgebung besagt: Ein Energiepass muss für Gebäude ausgestellt werden in denen mindestens 90% der Energiebezugsfläche An zu Wohnzwecken genutzt wird.
Man sollte jedoch hervorheben, dass die Energiebezugsfläche An nicht direkt auf dem Bauplan abgelesen werden kann. Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, sollte man sich folgendes Dokument beim Kadasteramt besorgen: tableau récapitulatif des lots privatifs. Anhand dieser Daten kann man das Verhältnis von gewerblich genutzter zu Gesamtenergiebezugstfläche bilden.
Wenn dieses Verhältnis tatsächlich über 10% liegt brauchen Sie sich keinen Energiepass ausstellen zu lassen. Unserer derzeitigen Wissensstand ist, das es kein Freistellungsschreiben seitens des Ministerium gibt, allerdings können Sie sich ein Schreiben des Syndic aushändigen lassen in dem die aktuell genutzten Flächen nochmals aufgeführt sind. Dieses Dokument können Sie dann, im Falle eines Verkaufs, beim Notar vorlegen. Es sind noch entsprechenden Regelungen für Nichtwohngebäude in Planung, uns sind derzeit weder Details noch Termine bekannt.