Die Kosten für die Erstellung eines Energiepasses sind vom Besitzer bzw. der Eigentümergesellschaft zu tragen, welche den Energiepass in Auftrag gegeben hat.
Die aktuelle Gesetzgebung besagt: Ein Energiepass muss für Gebäude ausgestellt werden in denen mindestens 90% der Energiebezugsfläche An zu Wohnzwecken genutzt wird.
Man sollte jedoch hervorheben, dass die Energiebezugsfläche An nicht direkt auf dem Bauplan abgelesen werden kann. Um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, sollte man sich folgendes Dokument beim Kadasteramt besorgen: tableau récapitulatif des lots privatifs. Anhand dieser Daten kann man das Verhältnis von gewerblich genutzter zu Gesamtenergiebezugstfläche bilden.
Wenn dieses Verhältnis tatsächlich über 10% liegt brauchen Sie sich keinen Energiepass ausstellen zu lassen. Unserer derzeitigen Wissensstand ist, das es kein Freistellungsschreiben seitens des Ministerium gibt, allerdings können Sie sich ein Schreiben des Syndic aushändigen lassen in dem die aktuell genutzten Flächen nochmals aufgeführt sind. Dieses Dokument können Sie dann, im Falle eines Verkaufs, beim Notar vorlegen. Es sind noch entsprechenden Regelungen für Nichtwohngebäude in Planung, uns sind derzeit weder Details noch Termine bekannt.
Beim winterlichen Wärmeschutz – also wenn es darum geht, die Wärme im Haus zu halten – sind Naturdämmstoffe mit mineralischen Dämmstoffen vergleichbar. Beim sommerlichen Wärmeschutz zeigen sie sich wegen ihrer größeren Wärmespeicherfähigkeit sogar überlegen.
Eine Energieberatung stellt einen ersten Schritt zur energetischen Sanierung Ihres Hauses dar. Bei dem Vor-Ort Termin wird auf die Kundenwünsche eingegangen und der Ist-Zustand des Gebäudes festgestellt. Anhand dieser Daten wird ein ganzheitliches Sanierungkonzept erstellt. Der Energieberatungsbericht dient als Grundlage für die technische Ausarbeitung der einzelnen Handwerksbetriebe. Darüberhinaus erhalten Sie eine Anleitung zur Beantragung der staatlichen Beihilfen (Subsides) sowie der durchzuführenden Sanierungsmassnahmen. Eine Übersicht der einzelnen Fördermassnahmen finden Sie hier. Ein auf Ihr Haus zugeschnittenes verbindliches Angebot bekommen Sie hier.
Für jedes Grad, um das Sie die Raumtemperatur erhöhen, müssen Sie mit 6% mehr Energie- und damit also auch Heizkosten rechnen.
Eine Fußbodenheizung hat gegenüber Heizkörpern, wie sie in der Regel in unseren Wohnungen zu finden sind, den Vorteil, dass sie mit deutlich niedrigeren Vorlauftemperaturen arbeitet. Wird bei herkömmlichen Heizungen eine Temperatur von ca. 60°C benötigt, so reicht für eine Fußbodenheizung 40°C meist aus. Diesen Unterschied kann man mit der grossen Fläche einer Fußbodenheizung im Vergleich zu einem Heizkörper erklären.
Als Wärmespeicherfähigkeit wird die Fähigkeit thermische Energie aufzunehmen bezeichnet. Wärmespeicherfähigkeit und Wärmedämmung gehören zusammen. Physiker sprechen auch von spezifischer Wärmekapazität. Im Baubereich gibt die Wärmespeicherfähigkeit die gespeicherte Wärme eines Stoffes an, wenn dieser um 1°C erwärmt wird. Ein gutes Beispiel von Mauerwerk mit hoher Wärmespeicherfähigkeit ist eine klassische Steinmauer mit einer Dicke von 1m wie man Sie noch häufig in alten Bauernhöfen findet. Das Mauerwerk eines Passivhauses im Gegensatz bietet sehr geringe Wärmespeichereigenschaften, dafür allerdings sehr geringe Wärmedurchlässigkeit.
Temperatur des Wassers, das einem Heizsystem durch den Heizkessel zugeführt wird. An der Austrittsseite des Kesselwassers kann diese Temperatur an einer Armatur abgelesen werden.
Der Wert gibt an, wie viel Wärme (in Watt [W]) je Quadratmeter Fläche [m²] je Grad Temperaturdifferenz (Kelvin [K]) durch ein Bauteil fließen. Früher wurde der U-Wert auch k-Wert genannt. Bei Fenstern wird zusätzlich noch zwischen Ug-Wert, Uf-Wert und Uw-Wert unterschieden (hier steht g für den U-Wert des verwendeten Glases (g für "glass"), Uf stellt den Wärmedurchgangskoeffizient des Rahmens dar (f steht hier für "frame") und Uw ist der U-Wert des gesamten Fensters (w für "window"). Zur Beantragung der staatlichen Beihilfen/Prämien sind hier Maximalwerte zur beachten. Bitte schauen Sie sich auch unsere Webseite Energieberatung bzw. Tabelle der staatlchen Zuschüsse an.
Infrarotaufnahme eines Hauses mittels Wärmebildkamera. Mithilfe dieser Technik kann man die Stellen lokalisieren, an denen besonders viel Wärme verloren geht.
Temperatur des Wassers, das aus einem Heizsystem herausgeführt wird. Diese Wassermenge wird dem Heizkessel zum erneuten Aufheizen zur Verfügung gestellt.
Heizkessel, Heizungsanlage dessen Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur (mittels Aussentemperaturfühler) gesteuert wird und der daher oft mit wesentlich niedrigeren Temperaturen auskommt als herkömmliche Modelle.
Heizkörper, der die Wärme durch Konvektion abgibt. Hierbei wird die Wärme über Strömungen von Teilchen transportiert, die beim Nachobensteigen warmer Luft, thermische Energie mitführen und verteilen.
Wärmetransport durch Luftbewegung, Durch einen Temperaturgradienten (in der Regel Wohnraum auf der einen Seite und Heizungsanlage auf der anderen) wird der Auf- bzw. Abtrieb der Raumluft durch Dichteänderung bewirkt. Auf diese Weise kann Wärmeenergie effizient in dem Wohnraum verteilt werden.
Maß dafür, wieviel Wärme (gemessen in Kilowatt) einer Wohnung oder einem Haus zugeführt werden muss, um die Temperatur auf einem angenehmen Niveau zu halten. Die Heizlast wird zur Auslegung der Anlagentechnik herangezogen.
Erdwärmesonden sind Rohre die bis 100m tief in die Erde reichen. Mittels Rohrbündel und einer Wärmetauscherflüssigkeit wird eine besonders konstante Energiequelle für private Haushalte zugänglich gemacht. Man kann mit dieser Technik sowohl Heizen als auch Kühlen. Bitte beachten Sie dass es bei dieser Technik geologische Einschränkungen geben kann.
Es handelt sich um Wärmetauscher, die flach unter der Erdoberfläche (geringeTiefe) verlegt werden. Mit Erdwärmekollektoren kann die Wärme des Erdreichs mittels Wärmepumpe genutzt werden. Die derzeitige Leistung dieser Kollektoren liegt bei 10-20 W/m2.
Eine Dampfsperre sind spezielle Kunststofffolien mit der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass kein Wasserdampf in ein Bauteil diffundiert und sich dort als Kondenswasser niederschlägt. Um sicherzugehen, dass die Dampfsperre auch wirklich wasserdampfundurchlässig ist, wird ein Blower Door Test durchgeführt.
Die Brennwerttechnik, bei der zum Heizen ein Brennwertkessel eingesetzt wird, ist äußerst effizient. Bei dieser Technik wird die komplette Verbrennungswärme des verbrannten Erdöls oder Gases genutzt, das heißt auch die im Wasserdampf befindliche Energie.
Bei einer Verbrennung fallen nicht nur Abgase, sondern auch Wasserdampf an. Die Wärmemenge, die bei einer Verbrennung einschließlich der im Wasserdampf enthaltenen Verdampfungswärme insgesamt frei wird, wird als Brennwert bezeichnet. Moderne Brennwertheizungsanlagen (mögliche Energieträger Ergas und Heizöl) können diese Wärmemenge nutzen und so den Wirkungsgrad der gesamten Anlage steigern.
Hierbei handelt es sich um Wasser, das zwar einem gewissen Hygienestandard entspricht, sich aber nicht als Trinkwasser eignet. In Privathaushalten wird heute immer häufiger im Zuge einer Sanierung ein Brauchwassersystem im Haus eingerichtet, wodurch bereits genutztes Wasser oder Regenwasser z. B. als Toilettenspülung oder zum Rasensprengen verwendet werden kann.
Bauteil, das den Druck in der Heizungsanlage konstant hält und so Beschädigungen vorbeugt.
Als 3 Liter Haus wird ein Wohngebäude bezeichnet, das jährlich maximal 3 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht.
Ein modernes Fenster, Wärmeschutzverglasung doppelt, kann einen U-Wert von 1,0 erreichen. Das bedeutet, dass bei einer Innentemperatur von 21°C und einer Aussentemperatur von 0°C (Temperaturdifferenz 21°C) und einer Fensterfläche von 1 m2 21W Wärme abgestrahlt werden.
Bei Anbauten bzw. Ausbauten muss ein Energiepass für das gesamte Gebäude erstellt werden. Bei substantiellen Transformationen bzw. Umbauten oder Änderungen der technischen Anlagen, die zwar keinen Baugenehmigungen unterliegen, die jedoch die Energieffizienz beeinträchtigen, ist ebenfalls ein Pass zu erstellen.
Die Gültigkeitsdauer eines Energiepasses ist auf 10 Jahre festgelegt. Werden während diesen 10 Jahren jedoch substantielle Änderungen am Gebäude vorgenommen, ist ein neuer Energiepass zu erstellen. Die Kosten der erneuten Erstellung sind i.d.R. niedriger, da bereits wiederverwendbare Kerndaten zur Verfügung stehen. Auch wird der neue Energiepass voraussichtlich bessere Werte hervorbringen und somit den Wert des Gebäudes erhöhen.
Ist der Energiepass Pflicht für Lagerhallen? Derzeit gibt es noch keine Energieausweispflicht für Nichtwohngebäude wie z.B. Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, öffentliche Einrichtungen, Fabrikgebäude, Lager etc...
Laut der Luxemburger Energieeffizienzverordnung ist ein Wohngebäude ein Gebäude, in dem mindestens 90% der Energiebezugsfläche zu Wohnzwecken ausgelegt ist. Dabei ist die Energiebezugsfläche die Summe aller konditionierten Räume, die unter die Nettogrundfläche fallen (siehe auch unser 1nergie Energie-Lexikon).
Nein! Der Energiepass von bestehenden Gebäuden hat in erster Linie einen informativen Charakter. Es besteht keine Pflicht ein gewisses Effizienzniveau zu erlangen. Aus ökologischen und auch ökonomischen Gründen ist es jedoch in aller Regel sinnvoll eine höhere Energieeffizienz anzustreben. Bei Neubauten gibt es ein Effizienzminimum, nämlich die Energieeffizienzklasse D. Neubauten mit schlechteren Energieklassen als D, werden keine Baugenehmigung mehr erlangen. Ferner müssen Neubauten, Ausbauten (ab 75 Kubikmeter) und Umbauten Mindestanfoderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten, an den sommerlichen Wärmeschutz, an die Dichtheit der Gebäudehüllfläche, an Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, an Lüftungsgeräte, an den spezifischen Heizwärmebedarf und an den Gesamt-Primärenergiekennwert erfüllen.
Ja! Beim Eigentümerwechsel muss der original Energiepass ausgehändigt werden. Beim Mieterwechsel muss dem neuen Mieter eine beglaubigte Kopie des Energiepasses übergeben werden. Bei Gemeinde- und Staatsgebäuden mit über 1000 qm Energiebezugsfläche muss der Energiepass sichtbar am Eingang angebracht werden.
Es existieren insgesamt neun Gesamtenergieffizienklassen von A bis I basierend auf dem Gesamt-Primärenergiekennwert. Weiter gibt es neun Effizienzklassen für den Wärmeschutz, basierend auf dem spezifischen Heizwärmebedarf und neun Klassen für die Umweltwirkung, basierend auf dem Gesamt-CO2-Emissionenskennwert.
Bei Neubauten, Anbauten und Ausbauten, die einer Baugenehmigung unterliegen ist der Energieausweis bereits Pflicht. Für bestehende Gebäude wird der Pass ab dem 1. Januar 2010 Pflicht, falls der Eigentümer oder Mieter wechselt. Für substantielle Umbauten bzw. Transformationen wird der Pass auch ab 1. Januar 2010 Pflicht.
Bei Neubauten ist der Energiepass vom Bauherrn bzw. vom künftigen Eigentümer oder der Eigentümergesellschaft (Syndic.) des Gebäudes in Auftrag zu geben. Der Energiepass ist zusammen mit dem Antrag für die Baugenehmigung bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen. Bei bestehenden Gebäuden (bei Mieter- oder Eigentümerwechsel oder bei Modernisierungsarbeiten) ist der Energiepass vom Eigentümer beziehungsweise von der Eigentümergesellschaft (Syndic) in Auftrag zu geben. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der Eigentümer verpflichtet ist den Energiepass, ohne spezielle Aufforderung des potentiellen Käufers oder Mieters, vorzulegen. Bei einem Eigentümerwechsel, also dem Verkauf, sind die Notare angewiesen keinen Akt ohne gültigen Energiepass auszustellen.
Er informiert auf einfache Art und Weise über die Energieeffizienz des Gebäudes. Somit kann zwischen energieintensiven und energiesparenden Objekten unterschieden werden. Es werden ebenfalls Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um in Zukunft mehr Energie sparen zu können.
Ja, mit Inkrafttreten der grossherzoglichen Verordnung A173 vom 01. Oktober 2010 (performance énergétique des bâtiments fonctionnels) sind 2 Daten zu beachten:
- ab dem 01. Januar 2011:
Der Bedarfspass (besoin en énergie) für Zweckbauten muss in folgenden Fällen erstellt werden: Baugenehmigung für Neubauten, bei Erweiterungen und Umbauten von Bestandsgebäuden.
- ab dem 01. Juni 2011:
Ab diesem Datum ist man verpflichtet einen Energiepass für Zweckbauten basierend auf den Verbräuchen (Verbrauchspass) vorzuweisen, im Falle eines Verkaufs, Vermietung und substantiellen Umbauten (Veränderung: >10% der thermischen Hülle oder >3000€ technische Anlagen).
Die Heizkörpernischen können von innen mit einem biegesteifen Dämmstoff gedämmt werden. Die Aufnahmen der Heizkörper sowie die Leitungen müssen angepasst werden. Der Einsatz eines Dämmmaterials mit einer reflektierenden Alumiumschicht ist zu empfehlen reduziert zusätzlich die Verluste durch Wärmestrahlung. Am besten die gesamte Nische mit Dämmmaterial auffüllen. Ein Keil unter dem Fensterbrett kann das „Herausrutschen“ der erwärmten Luft erleichtern.
Neben der Tatsache dass Brennwertkessel weitaus höhere Wirkungsgrade erzielen als konventionelle Heizkessel, wird solch eine Modernisierung außerdem durch folgende staatliche Förderungen unterstützt.
Für ein Einfamilienhaus (EFH): Brennwertkessel - staatl. Förderung 100 € ; Hydraulischer Abgleich staatl. Förderung 300 €.
Für ein Mehrfamilienhaus (MFH): Brennwertkessel - staatl. Förderung 100€ pro Wohnung (Appartement), ≤ 600€ staatl. Förderungen pro Mehrfamilienhaus und max. 10% der Gesamtkosten. Hydraulischer Abgleich - 150€ staatl. Förderung pro Wohnung, ≤ 1500€ staatl. Förderungen pro MFH und max. 50% der Gesamtkosten.
Wenn Sie für eine Immobilie, egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, ein Angebot für einen Energiepass oder aber eine Energieberatung anfragen möchten, brauchen Sie lediglich eine der folgenden Webseiten zu besuchen: Angebot Energiepass oder Angebot Energieberatung. Sie können alternativ dieses Formular herunterladen und ausgefüllt an uns zurücksenden. Wir beantworten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 24h und schicken Ihnen ein Angebot mit einem verbindlichen Preis für Ihren Energiepass bzw. Ihre Energieberatung zu.
Eine effektive Lüftung wird durch gleichzeitiges Öffnen eines Fensters an der dem Wind zugeneigten Seite und eines Fensters an der dem Wind abgewandten Seite des Hauses erzielt. Durch diese höchsteffektive Art der Lüftung, Querlüftung genannt, wird überschüssiger Wasserdampf in der Raumluft sehr schnell eliminiert und es kann Schimmelpilzbildung durch Tauwasserbildung dauerhaft vermieden werden. Eine Ausnahme stellt der unbeheizte Keller dar. Das Mauerwerk des Kellers ist in der Regel kälter als die Aussenluft (warm und reich an Wasserdampf) und der Wasserdampf kann an den Wänden kondensieren. Deswegen die Kellerräume vor allem in der Uebergangszeit nur nachts lüften und auf keinen Fall dauerhaft offen lassen.
Der luxemburgische Staat fördert die Schaffung und Renovierungsarbeiten einer Wohnung mit einem ermäßigten Mwst-satz von 3% (anstatt 15%). Unter den Begriff „Wohnung“ fällt jedes Gebäude oder Teilgebäude (inkl. Keller, Garage und innenliegendes Gemeinschaftseigentum), das zu Hauptwohnzwecken genutzt werden kann.
Es müssen jedoch ein paar Bedingungen erfüllt werden, u.a.: Verwendung als Hauptwohnung durch den Eigentümer oder durch eine Drittperson (z.B. Mieter), mindestens 75% der Fläche muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Insbesondere Sanierungsarbeiten können unter den Begriff Renovierungsarbeiten fallen. Hierunter fallen zum einen wesentliche Verbesserungsarbeiten, die unmittelbar 5 Jahre nach dem Erwerb der Wohnung gemacht werden. Zum anderen alle Arbeiten an Wohnungen, die mindestens 20 Jahre zu Wohnzwecken genutzt wurden. Die Arbeiten müssen dann in einer Zeitspanne von 2 Jahren abgeschlossen sein. Es können jedoch mehrere Renovierungsperioden anfallen.
In Bezug auf energetische Sanierungsmaßnahmen fallen insbesondere folgende Arbeiten unter die Reglung: Erdaushubarbeiten; Verschließung, Bedachung und Abdichtung (inkl. Estrich) eines Gebäudes; Rohrleitungs- und Klempnerarbeiten; Türen und Fenster; Wintergärten; sanitäre Einrichtungen, Heizanlagen, kontrollierte Belüftungen und thermische Solaranlagen; Schlosserarbeiten; Verkleidungen der Außenwände (einschließlich Gipsarbeiten, Fassade, und Anstrich), der Böden und Decken.
Um von der steuerlichen Vergünstigung zu profitieren gibt es zwei Verfahren, die Rückerstattung und die direkte Anwendung. Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer wird meistens für selbstgemachte Arbeiten (Baumaterialien) beantragt. Jede Rechnung muss den Betrag von 1.250 Euro netto überschreiten und die Gesamtsumme eines Antrags muss 3.000 Euro netto übersteigen. Die Erstattung verjährt nach 5 Jahren. Beim direkten Verfahren beantragt der Handwerksbetrieb die Vergünstigung direkt. Bei positiver Antwort wird dem Kunden nur der ermäßigte Steuersatz verrechnet.
Die steuerlichen Vergünstigungen aller Anträge betragen maximal 60.000 Euro pro Wohnung, unabhängig vom Verfahren.
Bei üblicher relativer Luftfeuchtigkeit von 55% und einer behaglichen Raumtemperatur von 21°C kann sich Kondenswasser an Oberflächen (z.B. thermische Hülle wie Wand, Fenster, Decke...) die kälter als 11,6°C sind bilden. In anderen Worten je wärmedurchlässiger ein Bauteil der thermischen Hülle ist, desto wahrscheinlicher ist das Auftreten von Feuchtigkeitsproblemen an deren Innenseite. Oder auch, je besser ein Bauteil gedämmt ist, desto weniger wahrscheinlich sind Kondensationsprobleme an dessen Innenseite.
Die offizielle Bezeichnung des Dokuments, welches die Energieeffizienz eines Gebäudes wiedergibt ist Energiepass. Umgangssprachlich wird er auch noch Energieausweis genannt. Die Bezeichnung Ökopass (Öko-Pass, Ecopass, Eco-Pass) findet sich in keinem gesetzgebenden oder offiziellen Dokument wieder. Nach unserer Ansicht ist „Öko“ die Abkürzung für Ökologie und beschreibt das betreffende Dokument nicht wirklich. Ökologie ist ein ausgedehnter Begriff, welcher meist als Synonym für Umweltschutz benutzt wird. Die Ökologie behandelt demnach wesentlich umfangreichere Themen als nur die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie umfasst z.B. auch den Wasser- und Stromverbrauch oder die Umweltverträglichkeit der Baumaterialien. Außerdem ist Oeko-Pass die Bezeichnung eines monatlichen Abonnements des öffentlichen Verkehrsnetzes.