Energiepass

Durch die globale wirtschaftliche Entwicklung haben sich die Rohölpreise in den letzten Jahren überdurchschnittlich erhöht. Nirgendwo sind die Lebenshaltungskosten derart gestiegen wie bei den Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Kaltmieten sind im Zeitraum von 2000 bis 2007 lediglich um 7% gestiegen, während die sogenannte "zweite Miete", die warmen Betriebskosten oder Nebenkosten, im gleichen Zeitraum um 47% gestiegen sind. Es liegt auf der Hand, dass die Nebenkosten eines Objektes immer mehr zu einem entscheidenden Kaufkriterium einer Immobilie oder Wohnung werden. Zudem hinaus muss mit einem weiteren Anstieg der Energiepreise in den nächsten Jahren gerechnet werden.

Der einzige Ausweg ist die Gesamtenergieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen indem man den Energieverbrauch sowie die Emissionen von Treibhausgasen im Wohngebäudebereich reduzieren. Deshalb trat am 01. Januar 2008 die Luxemburger Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude im Rahmen der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft.

Diese Richtlinie ist die gesetzliche Grundlage des Energiepasses für den Neubau und für bestehende Wohngebäude. Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Durch den Energiepass erfahren Interessenten schnell und einfach ob es sich um ein energiesparendes oder ein energieintensives Wohngebäude handelt. Somit kann vor einem Verkauf oder einer Vermietung eines Objektes entschieden werden ob sich die Nebenkosten in einem angmessenem Rahmen bewegen. Der Energiepass macht den Energiebedarf von Gebäuden und Wohnungen mit einfachen Mitteln transparent. Auch ohne technische Vorkenntnisse ist es den Verbrauchern möglich, die energetische Qualität des Wohngebäudes zu beurteilen.

Im Wesentlichen bestätigt der Energiepass für Wohngebäude die Qualität und Effizienz des Gebäudes und der installierten Systeme in zwei Hauptkategorien:

Zudem werden die CO2 Emissionen im Rahmen der Umweltschutzklasse bestätigt und Vorschläge erarbeitet, wie die Energieeffizienz des betreffenden Wohngebäudes weiter verbessert werden kann. Ferner werden die jährlichen Aufwände für Energie im Energiepass festgehalten.

Zusammenfassend stellt der Energiepass auf 5 Seiten die energetische Qualität für das gesamte Wohngebäude dar. Der Energiepass wird für das ganze Wohngebäude ausgestellt und ist 10 Jahre gültig. Die Kosten der Ausstellung sind vom Wohngebäudeeigentümer bzw. von der Eigentümergesellschaft zu tragen. Für Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt die Energiepasspflicht ab dem 01. Januar 2008. Für bestehende Wohngebäude wird der Energiepass ab dem 01. Januar 2010 bei Verkauf, Vermietung und Leasing obligatorisch.

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